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Das Spektrum der Erstellung von Privatgutachten umfasst z.B. die Begutachtung der Einsatzfähigkeit von
Standardsoftware, Individualsoftware und Branchensoftware sowie des Weiteren die:
- Begutachtung der Funktionalität von PC-Systemen
und ihrer Peripherie
- Wertermittlung von Hardware
- Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten
- Bedienbarkeit und Funktionalität von Software-Programmen für Standard-, Branchen- und Individualsoftware
- Prüfung der Einhaltung von Normen
- Softwareergonomie
- Begutachtung von Programmdokumentationen, Handbüchern, Bedienungsanleitungen, Pflichtenheften und Leistungsbeschreibungen
- Begutachtung von Datenbanken / Betriebssystemen
- Überprüfung von Software-Lizenzen
- Webdialer-Thematiken
- Bewertung von Schadenshöhen
- Technische Beratung bei Planungsvorhaben
- Qualitätssicherung
Die Abrechnung der Privatgutachten erfolgt nach Vereinbarung. |
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