Privatgutachten  
   

Das Spektrum der Erstellung von Privatgutachten umfasst z.B. die Begutachtung der Einsatzfähigkeit von Standardsoftware, Individualsoftware und Branchensoftware sowie des Weiteren die:

  • Begutachtung der Funktionalität von PC-Systemen und ihrer Peripherie
  • Wertermittlung von Hardware
  • Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten
  • Bedienbarkeit und Funktionalität von Software-Programmen für Standard-, Branchen- und Individualsoftware
  • Prüfung der Einhaltung von Normen
  • Softwareergonomie
  • Begutachtung von Programmdokumentationen, Handbüchern, Bedienungsanleitungen, Pflichtenheften und Leistungsbeschreibungen
  • Begutachtung von Datenbanken / Betriebssystemen
  • Überprüfung von Software-Lizenzen
  • Webdialer-Thematiken
  • Bewertung von Schadenshöhen
  • Technische Beratung bei Planungsvorhaben
  • Qualitätssicherung

Die Abrechnung der Privatgutachten erfolgt nach Vereinbarung. 

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