Gerichtsgutachten


Das Spektrum der Erstellung von Gutachten in Zivil- und Strafprozessverfahren umfasst hierbei die:

  • Begutachtung der Funktionalität von PC-Systemen und ihrer Peripherie
  • Wertermittlung von Hardware
  • Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten
  • Bedienbarkeit und Funktionalität von Software-Programmen für Standard-, Branchen- und Individualsoftware (branchenübergreifend)
  • Überprüfung von Softwarelizenzen
  • Webdialer-Thematiken
  • Prüfung der Einhaltung von Normen
  • Softwareergonomie
  • Begutachtung von Programmdokumentationen, Handbüchern, Bedienungsanleitungen, Pflichtenheften und Leistungsbeschreibungen
  • Begutachtung von Datenbanken / Betriebssystemen
  • Bewertung von Schadenshöhen
  • Begutachtung von Projektmanagementprojekten
  • Bewertung von branchenüblichen Preisen im EDV-Geschäft (Hardware und Software sowie den zugehörigen Dienstleistungen)
  • Beweissicherungen

Die Abrechnung der Sachverständigengutachten erfolgt gemäß JVEG. 

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