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Das Spektrum der Erstellung von Gutachten in Zivil- und Strafprozessverfahren umfasst hierbei die:
- Begutachtung der Funktionalität von PC-Systemen und ihrer Peripherie
- Wertermittlung von Hardware
- Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten
- Bedienbarkeit und Funktionalität von Software-Programmen für
Standard-, Branchen- und Individualsoftware (branchenübergreifend)
- Überprüfung von Softwarelizenzen
- Webdialer-Thematiken
- Prüfung der Einhaltung von Normen
- Softwareergonomie
- Begutachtung von Programmdokumentationen, Handbüchern,
Bedienungsanleitungen, Pflichtenheften und Leistungsbeschreibungen
- Begutachtung von Datenbanken / Betriebssystemen
- Bewertung von Schadenshöhen
- Begutachtung von Projektmanagementprojekten
- Bewertung von branchenüblichen Preisen im EDV-Geschäft
(Hardware und Software sowie den zugehörigen Dienstleistungen)
- Beweissicherungen
Die Abrechnung der Sachverständigengutachten erfolgt gemäß JVEG.
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